FAQs:
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, ein flächendeckendes Gigabit-Netz in Deutschland zu errichten. Zusammen mit Telekommunikationsunternehmen sollen daher in Gebieten, in denen kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, alle noch verbliebenen „weißen Flecken“ auf der Landkarte (also Gebiete, in denen 30 Mbit/s oder weniger verfügbar sind) erschlossen und an das Gigabitnetz angeschlossen werden.
Die e.discom hat diese Herausforderung angenommen. Gemeinsam mit den Stadtwerken Schwedt GmbH (SWS) haben wir den Zuschlag für fünf Landkreise erhalten. Die Kooperation zwischen der e.discom und den SWS beinhaltet, dass die e.discom den Ausbau realisiert und die Stadtwerke Schwedt GmbH die Vermarktung der Produkte übernimmt.
Was bedeutet das für Sie? Wenn Ihre Immobilie im geförderten Bereich liegt, haben Sie während der Planungsphase Anspruch auf einen kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss (HA). Das gilt mit Beginn der Vermarktung. Melden Sie noch heute Ihren Hausanschluss bei uns an, und unsere Vermarktungspartner vereinbaren umgehend einen individuellen Termin zur Begehung mit Ihnen. Sobald Ihr Hausanschluss gelegt ist, können Sie (oder Ihr Mieter) sich ganz bequem bei den Stadtwerken Schwedt GmbH ein für Sie passendes Glasfaserprodukt auswählen.
Zum förderfähigen Ausbaugebiet Märkisch-Oderland gehören folgende Gemeinden:
MOL 1: | Müncheberg, Waldsieversdorf, Buckow, Oberbarnim, Märkische Höhe, Reichenow-Möglin |
MOL 2: | Vierlinden, Gusow-Platkow, Seelow, Zechin, Golzow, Bleyen-Genschmar |
MOL 3: | Falkenhagen (Mark), Lietzen, Zeschdorf, Treplin, Lebus, Fichtenhöhe, Lindendorf, Podelzig, Alt-Tucheband, Reitwein, Kustiner Vorland |
MOL 4: | Letschin |
MOL 5: | Neulewin, Oderaue, Bad Freienwalde (Oder), Falkenberg |
MOL 7: | Wriezen, Bliesdorf, Neutrebbin, Neuhardenberg |
Zum förderfähigen Ausbaugebiet Vorpommern-Greifswald gehören folgende Gemeinden:
VG 23-21: | Karlshagen, Krummin, Lühmannsdorf, Mölschow, Peenemünde, Sauzin, Zemitz |
VG 23-22: | Benz, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Ückeritz |
VG 23-23: | Dargen, Garz, Kamminke, Korswandt, Murchin, Rankwitz, Stolpe auf Usedom, Usedom – Stadt, Zirchow |
VG 24-36: | Bergholz, Blankensee, Boock, Glasow, Grambow, Krackow, Nadrensee, Penkun – Stadt, Plöwen, Ramin |
VG 24-37: | , Levenhagen, Mesekenhagen, Neuenkirchen, Wackerow |
VG 26-06: | Anklam – Stadt, Heringsdorf, Lütow, Trassenheide, Zempin, Zinnowitz |
Zum förderfähigen Ausbaugebiet Uckermark gehören folgende Gemeinden:
UM 1: | Angermünde, Pinnow, Mark Landin, Passow, Schöneberg, Berkholz-Meyenburg, Gartz, Casekow, Tantow, Hohenselchow-Groß Pinnow, Mescherin |
UM 2: | Prenzlau, Uckerland, Nordwestuckermark, Brüssow, Carmzow-Wallmow, Schönfeld, Schenkenberg, Göritz, Gramzow, Uckerfelde, Randowtal, Grünow, Oberuckersee, Zichow |
UM 3: | Templin, Lychen, Boitzenburger Land, Gerswalde, Mittenwalde, Milmersdorf, Flieth-Stegelitz, Temmen-Ringenwalde |
Zum förderfähigen Ausbaugebiet Prignitz gehören folgende Gemeinden:
PR001.1: | Meyenburg, Bergsoll, Schmolde, Frehne, Griffenhagen |
PR001.2: | Putlitz, Telschow, Weitgendorf, Triglitz |
PR001.3: | Retzin, Groß Pankow, Baek, Berge, Hülsebeck, Muggerkuhl, Sagast, Burow, Pirow |
PR001.4: | Falkenhagen |
PR001.5: | Pritzwalk |
PR001.6: | Gumtow, Demerthin, Vehlow, Schönebeck |
PR001.7: | Barenthin |
Zum förderfähigen Ausbaugebiet Havelland gehören folgende Gemeinden:
HVL3: | Müncheberg, Waldsieversdorf, Buckow, Oberbarnim, Märkische Höhe, Reichenow-Möglin |
Hier sehen Sie, ob sich Ihre Immobilie im Ausbaugebiet befindet.
Prüfen Sie Ihre Adresse mit unserer Verfügbarkeitsabfrage.
Gemäß der Richtlinie „Förderungen zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 galten und gelten Haushalte mit ≥ 30 Mbit/s als versorgt und damit nicht förderfähig. Dies beinhaltet auch Haushalte welche „in den nächsten 3 Jahren“ durch eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen diese Bandbreite erreichen.
Für Hausanschlüsse schicken Sie bitte Ihren Grundstücksnutzungsvertrag (GNV) an die
Stadtwerke Schwedt GmbH
Heinersdorfer Damm 55-57
16303 Schwedt
oder per Mail an glasfaser@stadtwerke-schwedt.de
Die Stadtwerke Schwedt melden sich bei Ihnen, um einen Termin für die Hausbegehung zu vereinbaren.
Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass der Eigentümer / die Eigentümerin eines Grundstückes bzw. Hauses einen Nutzungsvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter abschließt. Darin erklärt der Eigentümer / die Eigentümerin sein/ihr Einverständnis, dass der Netzbetreiber auf dem Grundstück sowie an den darauf befindlichen Gebäuden all die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dies beinhaltet auch das Verlegen von Leerrohren.
Mit Abschluss des Grundstücksnutzungsvertrages entstehen keiner der beiden Vertragsparteien Kosten. Die Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Diese wird separat nach Durchführung einer Hausanschlussbegehung beauftragt. Nur mit der Errichtung des Hausanschlusses außerhalb des Aktionszeitraumes und nach der Planungsphase entstehen für den Eigentümer/die Eigentümerin Kosten.
Sie werten Ihre Immobilie auf und machen Sie auf dem Wohnungsmarkt attraktiver – und das ganz ohne Kosten! Denn: Ihr Mieter kann sich das passende Produkt bei den Stadtwerken Schwedt GmbH (einfach und komfortabel selbst aussuchen und bestellen. Beim Auszug bleibt der Glasfaseranschluss bestehen und kann vom Nachmieter für einen neuen Vertragsabschluss bei den Stadtwerken Schwedt GmbH genutzt werden.
Erster und größter Vorteil: Der Hausanschluss ist während der Planungsphase kostenfrei, unabhängig davon, wie viele Meter zwischen Haus und Grundstücksgrenze zu überbrücken sind. Zudem haben Sie mit der e.discom und den Stadtwerken Schwedt GmbH regionale Anbieter. Das heißt: Bei Fragen können Sie sich an einen Mitarbeiter direkt vor Ort wenden. Wir wollen uns mit unserem Vorhaben stark machen für die Region: Durch den Ausbau eines Glasfasernetzes sichern wir zukünftige Arbeitsplätze, weil sich aufgrund der künftig guten Breitbandverfügbarkeit Unternehmen für unseren Standort entscheiden werden. Führen wir unsere Region in die digitale Zukunft. Machen Sie mit!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Vermieter / Ihrer Vermieterin auf.
Als Hauseigentümer muss er/sie den Grundstücksnutzungsvertrag (GNV) unterzeichnen und an die
Stadtwerke Schwedt GmbH
Heinersdorfer Damm 55-57
16303 Schwedt
oder per Mail an glasfaser@stadtwerke-schwedt.de senden.
10.) Welche technischen Voraussetzungen muss ich als Eigentümer/-in schaffen, um einen Glasfaser-Hausanschluss verlegt zu bekommen?
Sie sollten sich im Vorfeld überlegen, wo das Glasfaserkabel durch die Hauswand/Fassade ins Haus geführt werden soll, wo also die Bohrung erfolgen kann und wo der HÜP (Hausübergabepunkt, die Glasfaser-Anschlussbox) montiert werden soll.
Immer noch ist in Deutschland der Großteil der Haushalte über die Kupferdoppelader der Deutschen Telekom mit dem Festnetz verbunden. Diese Infrastruktur wurde in den letzten Jahren mit den verschiedenen xDSL-Technologien aufgerüstet und breitbandtauglich gemacht. Inzwischen sind die Ansprüche jedoch weiter gestiegen, denn zu Hause greifen immer mehr Alltagsgeräte auf das Internet zu, und die Bedarfe der Nutzer – egal ob privat oder gewerblich – steigen kontinuierlich.
In Zeiten der Entwicklung einer Gigabit-Gesellschaft gibt es viele Anwendungen, die hohe Bandbreiten voraussetzen. VoIP, E-Learning, Video-on-Demand, Cloud-Computing, E-Health und Bildtelefonie sind dabei nur eine kleine Auswahl aus den wichtigsten Bereichen. Triple-Play-Angebote können ebenfalls eine wichtige Komponente werden.
Glasfaserkabel sind zur Übertragung großer Informationsmengen geeignet. Sie sind das einzige Medium, welches zukünftig in der Lage sein wird, dem Bandbreitenbedarf unserer Gesellschaft gerecht zu werden.
Das Kabel wird direkt ins Haus verlegt. Es gibt also keine Kupferleitung von der Vermittlungsstelle mehr. Wenn Sie sich für Glasfaser entscheiden, rüsten Sie Ihre Immobilie mit modernster Technologie auf, die zukunftssicher und, wenn künftig nötig, auch erweiterbar ist. Ihnen steht stets die volle Bandbreite zur Verfügung. Da Glasfaser ein Lichtwellenleiter ist und nicht auf elektrische und magnetische Wellen reagiert, wie es bei Kupferleitungen der Fall ist, kann Ihre neue Verbindung künftig nicht mehr gestört werden.
Bevor wir Ihnen den Glasfaseranschluss bauen, findet eine Begehung auf Ihrem Grundstück und in Ihrem Haus statt. Eine Begehung ist notwendig, damit der Glasfaseranschluss genau nach Ihren Wünschen realisiert wird. Dazu werden die bei der Begehung besprochenen Vereinbarungen schriftlich dokumentiert und anschließend von Ihnen und uns unterzeichnet. Im Einzelnen gehören dazu folgende Punkte:
- Planung des Trassenverlaufs des Glasfaserkabels von der Straße über das Grundstück bis zum Gebäude,
- Festlegung von Ort und Stelle am Gebäude, an dem die Öffnung für das Glasfaserkabel gebohrt werden soll,
- Klärung, ob eine Innenhausverkabelung notwendig ist (Eigenleistung Kunde) und
- Festlegung des Übergabepunkts für die Glasfaser-Anschlussbox.
Ja. In Ihrem Haus bestimmen nur Sie, wo und wie welche Kabel verlegt werden. Dies dann natürlich auf eigene Kosten.
Unterschiedliche. Informieren Sie sich beim Anbieter Stadtwerke Schwedt, welche Produkte Ihnen angeboten werden können!
Jedes Einfamilienhaus erhält vier Glasfasern. Benötigt wird tatsächlich nur eine Faser, um die gewünschten Dienste zu liefern. Die drei restlichen Fasern stehen Ihnen somit als Reserve zur Verfügung. Man weiß nicht, was die Zukunft bringt oder erforderlich macht. Mit vier Fasern sind Sie bestens auf Verbräuche vorbereitet, die heute noch gar nicht absehbar sind.
Eine Begehung ist eine Vor-Ort-Besichtigung des Geländes, bei der geprüft wird, wie und wo die Verlegung des Glasfaserkabels unter Einbeziehung der Hauseinführung (Keller, Hauswirtschaftsraum) erfolgen soll.
Die Hauseinführung ist die Stelle, an der das Glasfaserkabel in die Immobilie hineingeführt wird. Diese Stelle wird bei der Begehung festgelegt. Es wird von außen durch die Wand gebohrt, und zwar diagonal, eben oder vertikal. Das Ergebnis der Begehung und damit auch die Hauseinführung wird in einem Begehungsprotokoll festgehalten und vom Eigentümer und von uns unterschrieben. Im nächsten Schritt startet der Tiefbau.
Das Glasfaserkabel endet direkt an der Glasfaser-Anschlussbox (HÜP = Hausübergabepunkt) und wird von dort an den Router angeschlossen – max. mit einem 2-m-Kabel.
Schließen Sie noch in der Planungsphase einen Vertrag ab, spielt das für Sie keine Rolle – die zusätzlichen Kosten übernehmen wir. Entscheiden Sie sich erst nach der Planungsphase für einen Anschluss, beträgt die Verlegungsgebühr pauschal 1.495,00 € (brutto) bis 15 Meter, darüber hinaus für jeden weiteren angefangenen Meter 59,50 € (brutto). Das heißt, wenn Ihr Haus z. B. 50 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, zahlen Sie für die ersten 15 Meter die Pauschale von 1.495,00 €, und für die folgenden 35 Meter 35 mal 59,50 €, also zusätzlich 2.082,50 €. Das sind insgesamt 3.577,50 € (brutto). Sie sparen also viel Geld, wenn Sie sich noch in der Planungsphase für einen Anschluss entscheiden!
Falls Sie einen bestehenden Vertrag zur Nutzung von Internet und Telefonie bei einem anderen Anbieter haben und Sie die Festnetz-Nummer übernehmen möchten, müssen wir dies bei dem Neuauftrag berücksichtigen und kündigen dann auch den Vertrag bei Ihrem alten Anbieter.
Wenn Sie keine Rufnummer-Mitnahme wünschen, können Sie Ihren Vertrag bei Ihrem alten Anbieter selbst kündigen. Teilen Sie uns aber die Laufzeit Ihres bisherigen Vertrags mit, damit eine Doppelzahlung verhindert werden kann. Gerne helfen wir Ihnen und prüfen dazu auch Ihren Vertrag.
In der Planungsphase ist der Hausanschluss für Sie kostenfrei, unabhängig davon, wie viele Meter zwischen Grundstücksgrenze und Haus zu überbrücken sind.
Hat die Bauphase bereits begonnen, haben Sie dennoch die Möglichkeit, sich an das Glasfasernetz kostenpflichtig anschließen zu lassen. Bis zu einer Anschlusslänge von 15 Metern ab Grundstücksgrenze beträgt der Preis pauschal 1.495,00 € brutto. (Dieser Preis enthält eine Mehrwertsteuer von 19 %.). Selbstverständlich berücksichtigen wir für den Leistungszeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 den auf gesetzlicher Basis auf 16 % gesenkten Mehrwertsteuersatz.
In der Betriebsphase sind alle Bauarbeiten abgeschlossen. Dennoch haben Sie die Möglichkeit, sich auch jetzt noch an das an das Glasfasernetz kostenpflichtig anschließen zu lassen. Bis zu einer Anschlusslänge von maximal 15 Metern ab der Grundstücksgrenze kostet dies 1.495,00 € brutto und für jeden weiteren Meter Anschlusslänge 59,50 € brutto.